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Montageanleitung

Produkthaftung



Produkhaftung & die Montageanleitung

produkthaftung02 Das Europarecht enthält Vorgaben u.a. für die Verbesserung der Arbeitsumwelt als wichtiges Gemeinschaftsziel. Zur Realisierung dieses Zieles sieht das Gemeinschaftsrecht für alle auf den Markt gebrachten Produkte Mindeststandards auf hohem Schutzniveau vor, um Gefährdungen im beruflichen, aber auch im privaten Bereich möglichst zu minimieren. ...

... Diese Vorgaben sind in nationales Recht umgesetzt worden und werden ständig weiterentwickelt.
So setzt beispielsweise das Produktsicherheitsgesetz, welches eine EG-Richtlinie umsetzt, für den privaten Bereich ausdrücklich in § 6 Abs. 2 Ziff. 1 voraus, dass sich die Beurteilung der Sicherheit eines Produkts auch auf die Anleitung für seinen Zusammenbau erstreckt.

Das Produkthaftungsgesetz, welches ebenfalls durch Umsetzung einer EG-Richtlinie geschaffen wurde, bezieht allgemein in §§ 1, 3 als Fehler, welcher eine Herstellerhaftung für ein fehlerhaftes Produkt begründen kann, eine Verletzung der sogenannten Instruktionspflicht ein, die sich auch auf unzureichende Montageanleitungen erstreckt.

Das Gerätesicherheitsgesetz enthält in §§ 2, 3 einen weitreichenden Schutz von Benutzern und Dritten hinsichtlich technischer Arbeitsmittel, welcher sich auch auf Montageanleitungen erstrecken dürfte, da als verwendungsfertige technische Arbeitsmittel auch solche gelten, wenn alle Teile, aus denen sie zusammengesetzt werden, von der selben Person in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet, dass auch hinsichtlich der Aufstellung von technischen Arbeitsmitteln ein höchst möglicher Sicherheitsstandard ein zu halten ist.

Zudem kann beispielsweise durch hinreichend genaue Montageanleitungen eine Hilfe für Unternehmen geschaffen werden, falls Montagearbeiten mit geringem Umfang anstehen und die Beauftragung eines externen Montageteams wirtschaftlich nicht verhältnismässig wäre.
Dazu sind im Arbeitsschutzgesetz Informationspflichten vorgesehen, welche dem Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern obliegen. Um auch diese Fallgestaltungen zu optimieren, erscheint es nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus sinnvoll, die Montageanleitungen ausreichend präzise und leicht verständlich zu gestalten.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass auch hinsichtlich der Montageanleitungen für Produkte aller Art ein hinreichend hoher Standard einzuhalten ist, um den Anforderungen der gesetzlichen Regelungen zu entsprechen und mögliche Haftungsproblematiken zu vermeiden.



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© Ingenieurbüro H Feddersen für Fabrikplanung, Montageanleitung und 3D CAD Konstruktion;
stand: 20 Dez. 2006

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